Höhere Scheidungsraten durch Internetflirts

Wie oft zerrt der Beziehungsstress an unseren Nerven und Kräften. Ewig werden die gleichen Probleme ausdiskutiert mit dem Ergebnis, dass man letztlich doch zu keiner Lösung kommt. Nicht schwer nachzuvollziehen ist es da, dass manch einer versucht, diesem Alltag für ein paar Minuten zu entfliehen. Gedanken an frühere Beziehungen und das Gefühl des Frisch-Verliebt-Seins werden wieder wach, und man beginnt sich zu fragen, wieso man seinen jetzigen Partner eigentlich gewählt hat.

Einen halbwegs guten Beziehungspartner zu finden war damals schon mit einem sechser im Lotto gleichzusetzen. Heutzutage gestaltet sich das alles ein wenig einfacher, denn durch das Internet werden täglich hunderte und tausende Menschen auf der ganzen Welt zusammengeführt! Fakt aber ist, dass der Internetflirt in den letzten 2-3 Jahren tatsächlich zu höheren Scheidungsraten geführt hat.


Manch einer mag sich jetzt denken, „was ist denn schon dabei wenn mein/e Freund/in im Internet surft“, denn schließlich ist es ja „nicht real“. Dieser große flimmernde Kasten, von dem man nicht mal richtig weiß wie er funktioniert – was soll der schon ausrichten?

Statistiken bezeugen, dass 2003 in Großbritannien mehr Scheidungen verzeichnet worden sind, als in jedem der sieben Jahren davor. Grund dafür sei der Online-Flirt, zu dem sich mancher Ehepartner am Arbeitsplatz verführen lässt. Die häufigsten Ausreden für den langen Aufenthalt am Arbeitsplatz sind dann, dass man „zu viel zu tun“ hatte, oder „an einer wichtigen Besprechung teilnehmen“ musste. Besonders bekannt geworden ist hierbei ein Online-Anbieter, der alte Lieben wieder vereinen soll, womit der Beziehungskrach vorprogrammiert ist. Dabei weisen die Vertreiber der Partnerschafts- und Flirt-Websites jegliche Schuld von sich. Sie würden lediglich versuchen, eine neuartige Plattform zu schaffen, die genau wie ein Telefon den Menschen als ein weiteres Mittel zur Kommunikation dienen soll.


Nicht nur am Arbeitsplatz werden diese schnellen Flirts praktiziert, oft spielen sich solche Fälle im eigenen Wohnzimmer ab, ohne, dass man davon die geringste Ahnung hat. Beispielsweise ereignete sich 1996 in den New Jersey (USA) ein Fall, in dem ein Ehemann die Scheidung einreichte, mit der Begründung, seine Frau hätte eine virtuelle Affaire mit einem Cybersexpartner, der sich selbst „Das Wiesel“ nannte. Zeitgleich reichte er duzende Beweis-Emails ein, die er offensichtlich ohne Wissen seiner Frau vom Computer gezogen hatte.


Dies wiederum führte zu einem Konflikt, was das Privatrecht auf digitale Daten innerhalb einer Ehe anbelangte, welches nicht eindeutig in der amerikanischen Verfassung festgelegt wurde. Besagte Ehefrau jedenfalls versprach, die Internet-Affäre sofort zu beenden, sendete aber einige Wochen später eine Email an die gleiche Person mit folgendem Inhalt: „Ich muss nur lernen, vorsichtiger zu sein... ich möchte unbedingt mit dir zusammen bleiben, deshalb nehme ich das in Kauf.“

Von einem weiteren Fall erzählte 1998 eine junge Ehefrau, dessen Ehemann begann, sie und ihre Tochter bereits nach 6 Monaten Ehe vollkommen zu ignorieren. Grund dafür war das Internet, welches ihr Mann jede freie Minute nutzte für angebliche Geldgeschäfte. In Wirklichkeit jedoch, wie einige Nachforschungen ihrerseits ergaben, hatte er im Internet ein Pärchen gefunden, das bereit wäre sich auf einen Dreier einzulassen. Zu diesem Zeitpunkt hätte er sogar einen Termin für das Treffen der drei ausgemacht – sie hingegen erwartete ihr zweites Kind in wenigen Monaten.

Solche und ähnliche Fälle sind heutzutage keine Ausnahme mehr, und er Trend geht aufwärts. Das Flirten im Internet ist eine schnelle Möglichkeit sich die Zeit zu vertreiben und nebenbei neue Bekanntschaften zu schließen. Dabei spielt die veränderte Rolle des Geschlechts in unserer Gesellschaft eine große Rolle, denn Männer wie Frauen nutzen das Internet gleichermaßen. Ein weiterer entscheidender Faktor, der zu einer Erhöhung der Scheidungsrate führt, sind die immer trivialer werdenden Gründe, die auf dem Scheidungsantrag angegeben werden müssen, denn früher wäre ein „virtueller Ehebruch“ für einen Scheidungsrichter mehr als lachhaft gewesen.

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